Eine Analyse des Matić-Berichts

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Der Matić-Bericht, also der „Report on the situation of sexual and reproductive health and rights in the EU, in the frame of women’s health“ ist ein Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter der Europäischen Union, der vom kroatischen Abgeordneten Predrag Fred Matić (S&D) am 21. Mai 2021 eingebracht wurde und aller Voraussicht nach am 23. Juni 2021 im EU-Parlament abgestimmt werden wird.

Falls dieser 28 seitige Bericht angenommen wird, wird er zu einer Resolution des EU-Parlaments und als solcher würde er die Position des Europäischen Parlaments zu einem bestimmten Thema, nämlich den sogenannten „Sexual and Reproductive Health and Rights“ (SRHR), repräsentieren.

Zwar hat der Bericht keine bindende Kraft, da die EU-Kommission nur insofern an ihn gebunden ist, als dass sie zu diesem Bericht, so er angenommen werden würde, dieses Jahr nur eine öffentliche Erklärung abgeben müsste, dennoch hat der Bericht eine starke Wirkung, da er die politische Ausrichtung aller Einrichtungen der EU massiv beeinflussen würde.

In dem Bericht geht es nicht nur um SRHR sondern auch um die rechtliche Definition der Ehe, die künstliche Befruchtung, die Leihmutterschaft und die sexuelle Erziehung der Kinder. Außerdem wir das Thema Abtreibung auch ganz direkt mehrmals aufgebracht. Es obliegt der EU nicht, bei diesen Themen den Mitgliedsstaaten Vorschriften zu machen, da diese Themen außerhalb der EU-Kompetenz liegen.

“B. whereas sexual and reproductive health and rights are based on the rights of all individuals to have their bodily integrity and personal autonomy respected; define their sexual orientation and gender identity; decide whether, with whom and when to be sexually active; decide whether, when and who to marry and when, whether and by what means to have a child or children; have access to the information and support necessary to achieve all of the above“.

Der Bericht „lädt die Mitgliedsstaaten dazu ein, ihre nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Abtreibung an die [vermeintlichen] internationalen Standards der Menschenrechte anzupassen, indem sie sicherstellen, dass Abtreibung auf Wunsch der Mutter immer legal ist, auch wenn deren Leben oder Gesundheit nicht in Gefahr ist.“

Außerdem „drängt“ der Bericht „die Mitgliedsstaaten, zu garantieren, dass jedes Schulkind der ersten und zweiten Schulstufe [Volksschule, Mittelschule] Zugang“ zu einer sogenannten „wissenschaftlich korrekten und umfassenden sexuellen Erziehung nach WHO Standards hat.“ Diese WHO Standards inkludieren beispielsweise die staatliche Förderung der frühkindlichen Selbstbefriedigung. (Nähere Informationen finden sich hier)

Der Bericht will auch „die Verbreitung diskriminierender und unsicherer Desinformation über SRHR bekämpfen“. Daher lohnt es sich, den Terminus SRHR einmal näher zu erklären:

Der Begriff „Sexual and Reproductive Health and Rights“ wurde das erste Mal in der Resolution der „International Conference on Population and Development“ in Kairo 1994 definiert.
Dort heißt es im „Program of Action“: „Reproductive health care in the context of primary health care should, inter alia, include: […] abortion as specified in paragraph 8.25; […]and information, education and counselling, as appropriate, on human sexuality, reproductive health and responsible parenthood.“

Dieser Definition folgend ergeben sich daraus zwei Aspekte sogenannter „reproduktive Rechte“: Das Recht auf Zugang zu „sexual health services“ und das Recht „reproduktive Entscheidungen“ treffen zu können. Auch wenn 1994 noch gesagt wurde, dass man weiterhin versuchen will, vor Allem durch Verhütung, Abtreibungen zu verhindern, so wurde schon wenig später darüber kaum mehr gesprochen. Heutzutage werden daher unter SRHR ganz klar Verhütung und Abtreibung und vieles mehr verstanden.


Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Matić-Berichts

1. Abtreibung als Menschenrecht

Der Bericht erwähnt mehrmals, dass Abtreibung bereits ein Menschenrecht sei und dieser Fakt von den Mitgliedsstaaten sozusagen nur anerkannt werden soll.

„51. Calls on the Member States to exercise their competence in SRHR by striving to fully protect, respect and fulfil human rights, specifically the right to health with regard to SRHR, and to guarantee a wide range of available, accessible, high-quality and nondiscriminatory SRH services available to all without discrimination, such as treatments for fertility and for genetic diseases with gamete preservation, ensuring that the principle of non-retrogression under international human rights law is respected, including for individuals who have to travel for treatment, such as residents in remote areas and the outermost regions; condemns any attempt to limit access to SRHR through restrictive laws; strongly affirms that the denial of access to SRHR is a form of genderbased violence;“

Daher ist es, dieser Logik folgend, auch kein Wunder, dass jeder, der versucht, den Zugang zu SRHR zu behindern oder sogar zu verbieten, ein menschenrechtsverletzender Gewalttäter ist.

2. Abtreibung als „Säule der Demokratie“

„Die SRHR sind eine Säule der „Gleichheit der Geschlechter“, der Demokratie und der Eliminierung von „geschlechtsspezifischer Gewalt“, lesen wir als Überschrift auf Seite 20 des Berichtes,

Auch hier ist es dieselbe Logik, wie wir sie auch bei der Zuordnung zu den „Menschenrechten“ finden. Wer gegen SRHR ist, unterwandert die „Werte der EU“ und die „Prinzipien der Demokratie“ heißt es in Punkt 55:

„55. Calls on the Commissioner for Democracy and Demography to take an evidence- and human rights-based approach to tackling demographic challenges in the EU, ensuring that every EU resident, including those residing in more remote areas, such as the outermost regions, can fully realise their SRHR, and to take special note of and confront those who instrumentalise SRHR in order to undermine EU values and the principles of democracy; “

Wer und was genau damit gemeint ist, wird in dem Bericht auch mehrmals erklärt: Alle, die der Abtreibung Steine in den Weg legen oder diese aus religiösen Gründen oder Gewissensgründen ablehnen. Also alle Lebensschutzorganisationen beispielsweise.

3. Die Einschränkung bzw. Abschaffung der Gewissensfreiheit

Wenn also eine Frau ihr Kind abtreiben lassen will, dann muss sie, diesem Bericht folgend, immer und überall die Möglichkeit dazu haben.
Auch wenn es die Gewissensfreiheit des Arztes beispielsweise gibt, so darf diese keiner Behandlung im Sinne der SRHR (also Abtreibung oder Geschlechtsumwandlung z.B.) im Wege stehen.

„36. Recognises that for personal reasons, individual medical practitioners may invoke a conscience clause; stresses, however, that an individual’s conscience clause may not interfere with a patient’s right to full access to healthcare and services; calls on the Member States and healthcare providers to take such circumstances into account in their geographical provision of healthcare services;

Etwas weiter unten im Text (S.27) wird diese Forderung dann deutlich drastischer nochmal erhoben:

„Even when legally available, there are barriers in the access to abortion. This leads to the violation of SRHR, but also to inequalities in achieving women’s rights across the EU. One of the most problematic barriers is the denial of medical care based on personal beliefs, where medical professionals often do not perform abortions, calling upon their personal beliefs. This not only denies women of their right to health and medical procedures, but also raises the question of public referral systems. According to the EP Study on Implications of Conscientious Objection on SRHR national legislation often allows for health care professionals to opt out of providing goods and services to which they are morally opposed, including performing abortions or prescribing, selling or advising on contraceptive methods through ‘the refusal to participate in an activity that an individual considers incompatible with his/her religious, moral, philosophical or ethical beliefs. Moving forward it should be addressed as denial of medical care rather than the so-called conscientious objection. A large number of Member States (20+) provide for the right to the so-called conscientious objection, which is also recognised by UN instruments and the European Convention on Human Rights.“

Wenn also ein Arzt beispielsweise eine Abtreibung aus religiösen Gründen ablehnt, dann soll das nicht mehr als Gewissensentscheidung gelten, sondern als „Unterlassung der medizinischen Hilfeleistung“ gelten. Es wird mit diesem Bericht also die Voraussetzung für einen zukünftigen Strafbestand geschaffen.

4. Gender-Mainstreaming

In dem gesamten Bericht kommt der Begriff „Gender“ 96 Mal vor. Es wird die Gender-Ideologie in ihrer extremsten Form gefordert und auch ganz offen vom „Gender-Mainstreaming“ gesprochen.
Die Mitgliedsstaaten sollen beispielsweise jegliche Hürde für eine Geschlechtsumwandlung abschaffen. Auch, wenn die Abschaffung dieser Hürden gegen medizinische Erkenntnis geschieht.

„71. Believes that the EU needs to facilitate the integration of SRHR services into the national public health strategies and policies of partner countries, recalls with concern that most unmet needs for sexual and reproductive health services are among adolescents, unmarried people, LGBTIQ people, persons with disabilities, members of minorities and minority ethnic groups, and the rural and urban poor; emphasises that SRHR services should be gender-responsive, rights-based, youth-firendly and available to all, regardless of age, sex, gender identity, sexual orientation, race, social class, religion, marital status, economic resources, national or social origin or disabilities, including in humanitatian settings during conflicts and disaster;“

Selbst wenn alles andere wichtiger scheint, wie humanitäre Katastrophen oder ähnliches, so muss also jederzeit jegliche Form der SRHR, beispielsweise in Bezug auf Geschlechtsumwandlungen, möglich sein. Nebenbei gesagt gibt es, laut Bericht, eine „Selbstbestimmungsrecht für Transgender“ (Punkt 21) und auch Männer können schwanger werden (Punkt N).

Während also Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Österreich und Deutschland das „Gendern“ ablehnt, versucht man so, die Mitgliedsstaaten dazu zu zwingen, diese unmenschliche Ideologie dennoch massiv voranzutreiben und den Bürgern aufzuzwingen.

Wer in Zukunft nicht „gendert“ oder die „Rechte der LGBT Personen“ anerkennt, soll also als Menschrenrechtsverletzer behandelt werden und wahrscheinlich bestraft werden.

5. Corona und Gesundheit

Auch wenn es nicht das Hauptthema des Berichtes ist, so wird dennoch in dem Bericht gefordert, dass die EU und die Mitgliedsstaaten noch mehr „Corona-Impfstoffe“ ankaufen:

„15. Emphasises the importance of illness prevention through education; further stresses the importance of vaccinations in illness prevention where vaccinations exist; calls, therefore, on the Member States and on the Commission to extend the EU’s purchase of vaccines to combat COVID-19 to the purchase of the human papillomavirus (HPV) vaccine, ensuring that every person in Europe can have access to this vaccine;“

Besonders wichtig ist es, folgende Parallele hervorzuheben:

Die Gesundheit, so heißt es in dem Bericht, ist der Grund, weshalb die menschenverachtenden SRHR eingeführt werden müssten. Und weil die Verfasser dieses Berichts ihren Angaben nach sehr um unsere Gesundheit besorgt sind, sprechen sie, wie bereits oben erwähnt, von einem „Recht auf Gesundheit“. Da also Abtreibung, Geschlechtsumwandlungen und frühkindlicher Sexualkundeunterricht nach dem Vorbild der WHO hier dazuzuzählen ist, müssen sich also die Mitgliedsstaaten zwangsweise um die Einführung eben dieser Sachen kümmern. Eine gewisse Alternativlosigkeit wird hier umschrieben, die wir auch aus der derzeitigen „Corona-Politik“ kennen. Alles passiert angeblich nur zu unserem Besten und weil es gut für unsere Gesundheit sein soll. Dass dem natürlich nicht so ist, kann man anhand zweier klarer Beispiele verdeutlichen:

Es werden jährlich nach Angaben der WHO ca. 43.000.000 Menschen abgetrieben, die WHO listet aber gleichzeitig als Haupttodesursache weltweit die koronaren Herzkrankheiten auf (ca 10.000.000 Tode weltweit durch Herzinfarkt etc.). Wir wissen also, dass es mehr als viermal so viele Tode durch Abtreibung weltweit gibt, als durch die sogenannte „Haupttodesursache“, nämlich den Herzinfarkt bzw. den krankhaften Herzstillstand. Wie kann das der Gesundheit dienen?

Ein weiteres Beispiel sehen wir, wenn wir uns die massiven Komplikationen bei Geschlechtsumwandlungen ansehen. Studien haben ergeben, dass es bei Menschen, die sich so einer Umwandlung unterziehen wollen, zu einer teils 20fach erhöhten Selbstmordrate kommt. Auch hier dienen diese Behandlungen also sichtbar nicht der Gesundheit.

ZUSAMMENFASSUNG:

Der Bericht fordert

-Die Abschaffung der Gewissensfreiheit der Ärzte, Pfleger etc.

-Die Abschaffung der Gewissensfreiheit für Lehrer

-Kostenlose Abtreibung als Menschenrecht

-Das Abschaffen aller rechtlichen Hindernisse für SRHR

-Das Bekämpfen aller Organisationen, die sich gegen Abtreibung etc. einsetzen, also aller Lebens- und Familienschutzorganisationen

-Die massive Finanzierung dieser Propaganda durch die Mitgliedsstaaten

-Die Anschaffung von noch mehr Corona-Impfungen durch die Mitgliedsstaaten, organisiert durch die EU

-u.v.m.


Das St. Bonifatius Institut spricht sich massiv gegen diesen Bericht aus und fordert nicht nur, diesen abzulehnen und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu bekämpfen, sondern auch, dass alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte sich zur Natur des Menschen bekennen und diese fördern und verteidigen. Wir fordern die bedingungslose Bekämpfung der „Gender-Theorie“ und der „LGBT-Propaganda“ sowie das völlige Verbot der Abtreibung.

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